Ja, das ist sie!
Heute morgen hatte ich folgende Rückmeldung über diese (seit gestern online gestellte Seite im Postfach):
“Das was sie hier machen ist ja absolut Strafbar.Neben Hetze im Internet,Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede fallen mir noch einige Dinge mehr ein,die ihnen bei so einer Aktion auf die Füße fallen können.[…]”
Vermutlich stammt sie von jemanden, der Rene Herrholz nahe steht. Falls nicht, auch gut!
Also dachte ich, es ist eine gute Idee, mal darauf einzugehen! In der Tat habe ich mich nämlich gut informiert und kann guten Gewissens sagen, dass nichts hiervon strafbar ist. Im Gegenteil – dafür gibt es in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung und Redefreiheit. Abgesehen von der gegebenen Legalität davon, sehe ich es moralisch gesehen sogar als meine Pflicht an, andere vor Rene Herrholz zu beschützen!
Aber gehen wir mal auf die einzelnen Punkte des anonymen Kommentars ein:
Hetze im Internet
Ich zitiere hier einfach mal Wikipedia:
Im gesellschaftlichen Sinn bezeichnet man als Hetze unsachliche und verunglimpfende Äußerungen zu dem Zweck, Hass gegen Personen oder Gruppen hervorzurufen, Ängste vor ihnen zu schüren, sie zu diffamieren oder zu dämonisieren.
Es handelt sich bei keiner der Aussagen hier um unsachliche oder verunglimpfende Äußerungen, sondern um neutral und sachlich geschilderte Tatsachen. “Hetze” richtet sich in den meisten beschriebenen Fällen übrigens gegen ganze Gruppen wie Ausländer oder bestimmte Religionsangehörige.
Den Begriff “Hetze im Internet” gibt es strafrechtlich nicht mal. Der einzige Paragraph, der sich damit beschäftigt ist §130 “Volksverhetzung”. Und als Volk kann man Rene Herrholz nun mal wirklich nicht bezeichnen.
Alle anderen (tatsächlich rechtlich existenten) Straftatbestände, die umgangssprachlich mit dem Begriff “Hetze” zu tun haben sind: Nötigung, Bedrohung, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung. Die ersten drei sind glaube ich relativ offensichtlich nicht der Fall. Gehen wir also auf die anderen drei ein:
Beleidigung (§185)
Unter Beleidigung versteht der Gesetzgeber herabwürdigende Meinungsäußerungen wie “Arschloch” oder “blöder Penner”. Relativ einfach ist ersichtlich, dass keine solchen Wörter von mir auf dieser Seite verwendet werden. Obwohl es nicht immer leicht ist, ist diese Seite emotional sehr neutral gehalten und beschreibt Tatsachen. Tatsachenbeschreibungen sind keine Meinungsäußerungen. Meine persönliche Meinung über Rene Herrholz erhalten Sie nur bei einem Bier. 🙂
Verleumdung (§187)
Die Voraussetzung für den strafrechtlichen Tatbestand der Verleumdung ist, dass ich nachweislich wider besseren Wissens falsche Tatsachen über Rene Herrholz verbreiten würde. Würde ich jetzt beispielsweise behaupten, er würde aktuell im Gefängnis sitzen (was er nicht tut) – dann wäre das Verleumdung. Jede Tatsache, die ich über Rene Herrholz auf dieser Seite berichte, ist jedoch wahr und von mir eindeutig zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits und ich habe ja sogar selbst die Originale von den gefälschten Dokumenten. Und unseren Kontoauszug ohne Mietzahlungen von Rene Herrholz habe ich ebenfalls.
Üble Nachrede (§186)
Die Verleumdung ist eine Sonderform der üblen Nachrede. Der Unterschied ist jedoch, dass bei der üblen Nachrede der Schuldige nur unwissentlich falsche Tatsachen über das Opfer berichtet – es ist also weniger schlimm. Hier gilt allerdings wieder, was ich gerade schon erklärt habe. Alle Tatsachenbeschreibungen sind nachweislich wahr – somit ist es auch keine üble Nachrede.
Abschließende Worte zur Legalität
Ja, diese Website ist komplett legal. Ob sie Rene Herrholz (oder seinen Freunden) nun gefällt oder nicht – das hier bewegt sich komplett im Rahmen des Rechts. Und ich werde diese Seite auch auf keinen Fall löschen, ich sehe diese Seite – wie eingangs erwähnt – sogar als meine moralische Verpflichtung an.
Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und eine Website erwägen, sehen Sie diese Seite bitte nicht als rechtliche Belehrung an. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann Ihren speziellen Fall nicht beurteilen. Sie können mir allerdings gerne eine persönliche Nachricht schicken – vielleicht kann ich Ihnen helfen!